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Dogmatik

Islamdebatte

Für den Islam ist das Toleranzgebot so zentral wie für den christlichen Glauben das Gebot der Nächstenliebe ( dem allerdings insbes. Mat.6,16; 7,2; 10,34; 18,6; 21,43; Mark.9,43;12,9; 16,11, 16;11, 14; Luk.12,51;14,26, 17,2; 2Joh.8,44;1. Kor. 1,27f; 3,17; Gal.1,8; 5, 12;2.Chr.15; widersprechen ).

Beispiele aus dem Koran:

Sure 2, Vers 256:“Es gibt keinen Zwang im Glauben.“

Sure 4, Vers 59: Auch religiöse Streitigkeiten sollen freundlich und friedlich ausgetragen , nämlich in ihrem Ausgang Gott überlassen werden.

Sure 10, Vers 99: „Und hätte dein Herr es gewollt, so hätten alle, die insgesamt auf Erden sind, geglaubt. Willst Du also die Menschen zwingen, Gläubige zu werden?“

Sure 18, Vers 29: „Und sprich: Es ist die Wahrheit von eurem Herrn: darum lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will!“

Sure 109, Verse 1 - 5:
„Sprich: O, ihr Ungläubigen,
Ich verehre nicht, was ihr verehrt.
Und ihr verehrt nicht, was ich verehre.
Und ihr werdet keine Verehrer dessen sein, was ich verehre.
Euch euer Glaube und mir mein Glaube!“

Der „Dschihad“ entspricht dem „gerechten Krieg – bellum iustum “ in der christlichen Dogmatik.Gemeint ist also ein kollektives Notwehrrecht. Wie die Christen zur Zeit der Kreuzzüge so missbrauchen heute die Islamisten dieses gefährliche Glaubensinstitut Die EKD-Ratspräsidentin Käsmann hat erst jüngst vor einer Heranziehung dieses Begriffes gewarnt.
Der islamistische Terrorismus ist selbstverständlich weder zu rechtfertigen noch zu entschuldigen, kann aber damit erklärt werden, dass er durch den menschenverachtenden weltweiten Raubtierkapitalismus provoziert worden ist.


Das zweite Hauptthema in der heutigen Islamismusdebatte stellt die nicht zu leugnende,aber von den meisten - auch progressiven - gläubigen Frauen überhaupt nicht wahrgenommene Frauenfeindlichkeit der islamischen Tradition dar.
Sie entspricht aber einer christlichen Tradition ( siehe insbes. 1. Kor. 11.7; 1.Tim.2, 9ff ; Jes.Sir. 25,24 ), die sich erst in letzter Zeit und auch nur im westlichen Mitteleuropa sowie in den USA aufgelockert hat.So wurden beispielsweise noch in der Weimarer Republik – trotz verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrudsatzes – Frauen zum Richteramt mit der Begründung nicht zugelassen, dass sie hierfür wegen der dort bei den Entscheidungen geforderten Objektivität und formallogischen Begründung aufgrund ihres spezifischen, gefühlsbetonten Denkens nicht geeignet seien.Ein Freisler hat dann nicht viel später die Anfälligkeit des männlichen Denkens für den Wahn menschenverachtender Heilslehren gezeigt: von wegen Logik!

Beitrag von Knut Hacker, 2010-01-21 18:45


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